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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB)

1. Geltungsbereich
Die Software railsoft (www.railsoft.eu) ist ein Produkt der railsoft GmbH, Carl-Benz-Str. 29, 48734 Reken Germany, nachfolgend „railsoft" genannt. railsoft ist Urheber, Entwickler und Betreiber dieser Software.

 

2. Vertragsabschluß
Verträge über die Nutzung von railsoft werden ausschließlich einzelvertraglich und schriftlich abgeschlossen. Auf die Nutzung von railsoft besteht kein Rechtsanspruch. railsoft behält sich vor, einem Nachfrager aus wichtigem Grund den Zugriff auf die Software zu verweigern.

 

3. Urheberrecht
Die Software railsoft ist eine Erfindung und geistiges Eigentum der railsoft GmbH und ist urheberrechtlich geschützt. Der Nutzer erkennt dieses Urheberrecht ausdrücklich an. Es ist dem Nutzer untersagt, gleichartige Produkte selbst zu entwickeln, entwickeln zu lassen, zu betreiben und/oder zu vermarkten. Im Falle der Verletzung dieser Regelung ist der Nutzer railsoft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

 

4. Leistungen von railsoft
Der Nutzer kann in der Software Daten und Dokumente in den verschiedenen Menüs abspeichern. Der Nutzer kann seine Daten und Dokumente jederzeit ändern oder löschen. Eine zeitliche oder mengenmäßige Begrenzung besteht nicht, solange ein gültiger Vertrag zwischen den Parteien geschlossen ist. Endgültig gelöschte Daten oder Dokumente werden von railsoft nicht gespeichert und sind nicht wiederherstellbar. Entsprechend den Einstellungen, die der Nutzer in der Software vornimmt, werden von der Software automatische Erinnerungs-E-Mails an die hinterlegten E-Mail-Adressen verschickt. Erweiterungen und Änderungen des Leistungsumfangs behält sich railsoft vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen verändern und unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers für diesen zumutbar sind.

 

5. Verpflichtungen des Nutzers
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Nutzer ist ausschließlich selbst verantwortlich für alle Daten und Dokumente, die er in der Software speichert. railsoft ist nicht verpflichtet, die gespeicherten Daten und Dokumente auf ihre rechtliche Zulässigkeit und auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen und tut dies auch nicht. Der Nutzer ist verpflichtet, keine Daten oder Dokumente zu speichern, die gegen bestehende Gesetze (insbesondere Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, etc.) verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, etc.). Illegales, gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, pornographisches oder rassistisches Material oder Anleitungen zu Straftaten oder Terroranschlägen dürfen in der Software railsoft nicht gespeichert werden. Die Funktionen der Software dürfen für solche Zwecke nicht genutzt werden. Der Nutzer stellt railsoft von jeglichen Ansprüchen Dritter, die wegen des Inhalts eines Eintrags oder Dokumentes geltend gemacht werden, vollumfänglich frei und übernimmt die bei railsoft angefallenen Kosten einer notwendigen rechtlichen Verteidigung. Der Nutzer haftet dafür, dass gegebenenfalls übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien, die Viren enthalten darf railsoft löschen, ohne dass dem Nutzer hieraus Ansprüche zustehen. railsoft behält sich Schadensersatzansprüche wegen virenbedingter Schäden vor.

 

6. Datenschutz
Der Nutzer stimmt der elektronischen Datenverarbeitung und der Speicherung seiner personenbezogenen Daten in railsoft ausdrücklich zu. Der Nutzer hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widerrufen. Der Nutzer ist für die Verwaltung und den Schutz seiner Zugangsdaten (Login-E-Mail und Passwort) ausschließlich selbst verantwortlich.

 

7. Geheimhaltung
railsoft verpflichtet sich, alle Informationen, Daten und Dokumente, die der Nutzer in railsoft speichert, streng vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen von railsoft. Sie gilt auch weiter nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten, liegt die Beweislast bei derjenigen Partei, die sich auf diese Klausel beruft.

 

8. Cookies
Für die Funktionalität der Software sind Cookies erforderlich. Der Nutzer stimmt zu, dass Cookies verwendet werden. Der Nutzer hat die Möglichkeit, über die Funktionen seines Browsers, die gespeicherten Cookies selbst zu löschen. railsoft weist jedoch darauf hin, dass dadurch Programmfunktionen oder Einstellungen verloren gehen können.

 

9. Haftung
Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, alle Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Aus diesem Grund übernimmt railsoft keine Haftung für technische Mängel, Softwaremängel sowie für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Software, der Datenbank und ihrer Inhalte. railsoft haftet nicht für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Nutzer gespeicherten Daten und Dokumente, insbesondere im Hinblick auf die Privacy-Funktion. Die Haftung von railsoft ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von railsoft oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. railsoft weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte von gelinkten Fremdseiten hat. Deshalb distanziert sich railsoft ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller gelinkten Fremdseiten auf der Homepage von www.railsoft.eu und innerhalb der Software.

 

10. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform. Auch eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit ihrerseits der Schriftform. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sind oder werden sollten, oder diese Vereinbarung Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am ehesten entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätten die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Düsseldorf, den 24.03.2024
railsoft GmbH

 

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